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Leistungen

Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte

Persönlicher Haftungsschutz für ehrenamtliche WEG-Beiratsmitglieder.

Warum Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte mit Insuroo?

Persönlicher Haftungsschutz für alle Beiratsmitglieder
Deckung bei fahrlässigen Fehlern und Pflichtverletzungen
Schutz vor Vermögensschäden durch fehlerhafte Beschlussempfehlungen
Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche durch juristische Experten
Günstige Gruppenkonditionen für die gesamte Gemeinschaft
Auch für ehrenamtlich Tätige ohne Vergütung gültig
Transparente Prämien ohne versteckte Kosten
Beratung zur Reduzierung von Haftungsrisiken im Beiratsamt

Antworten auf Ihre Fragen

Ja. Nach § 29 WEG kann der Beirat für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz persönlich in Haftung genommen werden. Selbst bei einfacher Fahrlässigkeit sind Streitigkeiten möglich.

Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte – was Sie wissen sollten

Mitglieder des WEG-Beirats übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie kontrollieren die Hausverwaltung, empfehlen Beschlüsse und prüfen Jahresabrechnungen. Dabei haften sie persönlich mit ihrem Privatvermögen für Fehler – auch wenn sie diese im guten Glauben begangen haben. Fehlerhafte Beschlussempfehlungen, unzureichende Überprüfung von Angeboten oder versäumte Fristen können zur persönlichen Inanspruchnahme führen. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte schützt die Mitglieder vor den finanziellen Folgen solcher Fehler und macht das Beiratsamt wieder kalkulierbar. Insuroo bietet günstige Gruppenkonditionen, die die gesamte WEG absichern.

Interesse an Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte?

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