Leistungen
Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte
Persönlicher Haftungsschutz für ehrenamtliche WEG-Beiratsmitglieder.
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Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen
Ja. Nach § 29 WEG kann der Beirat für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz persönlich in Haftung genommen werden. Selbst bei einfacher Fahrlässigkeit sind Streitigkeiten möglich.
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Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte – was Sie wissen sollten
Mitglieder des WEG-Beirats übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie kontrollieren die Hausverwaltung, empfehlen Beschlüsse und prüfen Jahresabrechnungen. Dabei haften sie persönlich mit ihrem Privatvermögen für Fehler – auch wenn sie diese im guten Glauben begangen haben. Fehlerhafte Beschlussempfehlungen, unzureichende Überprüfung von Angeboten oder versäumte Fristen können zur persönlichen Inanspruchnahme führen. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte schützt die Mitglieder vor den finanziellen Folgen solcher Fehler und macht das Beiratsamt wieder kalkulierbar. Insuroo bietet günstige Gruppenkonditionen, die die gesamte WEG absichern.
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